TSV St. Magnus e.V.
Auf dem Hohen Ufer 124
28759 Bremen
Tel.: 0421 - 620 76 66
e-Mail: info@tsv-stmagnus.de

 

Monatliche Beiträge (ab 01.01.2009):

Der neue Sonderbeitrag Handball tritt ab dem 01.04.2010 in Kraft.

 

Sonderbeiträge

 

monatlich

halbjährlich

jährlich

LG Nord

HSG-Handball
(01.04.2010)

Schwimmen

Erwachsene

10 €

60 €

120 €

36 € / Jahr

51,60 € / Jahr

13 € / 10er Karte

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

5 €

30 €

60 €

24 € / Jahr

27,60 € / Jahr

10 € / 10er Karte

Auszubildende/Schüler ab 18 Jahre/Studierende/

7,50 €

45 €

90 €

Siehe Erwachsene

Wehrpflichtige und Arbeitslose mit Nachweis *

Turnen – Mutter/Vater und ein Kind bis 6 Jahre

10 €

60 €

120 €

Siehe Erwachsene
oder Kinder und Jugendliche,

Ehepaare oder
Turnen – Mutter/Vater und zwei Kinder bis 6 Jahre

15 €

90 €

180 €

je nachdem wer an den
Aktivitäten teil nimmt

Familienbeitrag

19 €

114 €

228 €

 

Passive Mitglieder

4 €

24 €

48 €

-/-


* Der Nachweis muss bis zum 30. Juni und/oder 30. November eines jeden Jahres beim Vorstand des TSV St. Magnus eingegangen sein, da sonst der Erwachsenen-Beitrag erhoben wird.

Die generelle Beitragszahlungsart ist das Lastschriftverfahren.
Hierbei kann zwischen jährlicher und halbjährlicher Zahlung gewählt werden.
Für Rechnungszahler gilt grundsätzlich:
Der Beitrag ist jährlich bis zum 10. Februar im Voraus ohne Aufforderung zu entrichten.
Bei Rechnungslegung wird ein Zuschlag von 2,00 € pro Rechnung erhoben.
Beitragsstornierungen wegen "Konto ist aufgelöst" etc. kosten dem Verein 3,00 €.
Diese Stornierungskosten werden in einer Rechnung mit einem Rechnungslegungszuschlag von 2,00 € an das Mitglied weitergegeben.

St. Magnus. Der TSV St. Magnus hat wieder einen Ersten Vorsitzenden. Nachdem der Verein einige Jahre lang vom Stellvertretenden Vorsitzenden Rainer Apel geleitet wurde, wählten die rund 40 anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung nun den 54-jährigen Dirk Schmidtmann zum neuen „Chef“. Rainer Apel selbst kandidierte nicht zur Wiederwahl, so bleibt das Amt des Stellvertreters zunächst unbesetzt.
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